Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein können Sie kostenlose Nachhilfe im Lernzentrum Breslauer Straße beantragen.
Anspruch auf einen Bildungsgutschein
Sie haben Anspruch auf einen Bildungsgutschein, wenn Sie bereits folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach § 2 AsylbLG
Zu dem berechtigten Personenkreis gehören Schüler/innen, die bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Antragsstellung (Nachhilfe)
1. Antragsformulare für den Bildungsgutschein hier herunterladen.
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
2. Antragsformular von der Schule ausfüllen lassen.
3. Mit den ausgefüllten Formularen den Bildungsgutschein beim Landkreis Peine (Jobcenter) beantragen.
4. Den Bildungsgutschein bei uns einreichen.
Die Schule legt den jeweiligen Bedarf an Nachhilfe fest (Stunden pro Woche/ pro Monat und die jeweiligen Unterrichtsfächer). Auf diesen Angaben basiert die Höhe des Gutscheins für den Nachhilfeunterricht.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung?
Wir helfen Ihnen gern!